Willkommen in Lady Sandra`s Reich, hier gelten nur meine Regeln!
  Sklavenvertrag
 
Sklavenvertrag
 
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
 
dem Sklaven ........................... (künftig Sklave genannt)
 
und seiner Herrin Sandra (künftig Lady Sandra genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert.
Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.

Regeln für den Zeitpunkt, ab dem die Herrin den Sklaven zur Erziehung annimmt, aber noch keine Lebensgemeinschaft (24/7) besteht.
 
1)      Der Sklave schenkt sich seiner Herrin vollkommen als Eigentum.
 
2)      Soweit die Herrin nicht etwas anders bestimmt, wird der Sklave die Herrin mit "Herrin" oder "LadySandra" ansprechen.
 
3)      Der Sklave wird seine Herrin nie belügen oder Verfehlungen mit irgendwelchen Ausreden entschuldigen.
 
4)      Der Sklave darf seinen erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen oder gefährden.
 
5)      Ohne anderslautende Anordnung hat sich der Sklave im Haus der Herrin sofort zu entblößen, bzw. die Kleidung anzulegen, die die Herrin wünscht. Wenn der Sklave sich außerhalb der Wohnung der Herrin befindet, wird er nur Kleidung tragen, die die Herrin erlaubt. Dies gilt ohne Ausnahme.
 
6)      Dem Sklaven ist es untersagt, ohne Erlaubnis seiner Herrin zum Orgasmus zu kommen.
 
 
7)      Auf Anordnung der Herrin befriedigt sich der Sklave selbst bis zum Höhepunkt. Der Ort, der Zeitpunkt, die Zeitvorgabe, innerhalb der der Sklave abspitzen muss, und die Anzahl der Orgasmen bestimmt die Herrin.
Das Sperma ist immer anschließend vom Sklaven aufzunehmen.
 
8)      Dem Sklaven ist es verboten, seine Genitalien zu berühren, außer wenn seine Herrin ihn dazu auffordert.
 
9)      Die Körperflüssigkeiten der Herrin sind heilig und müssen als solche auch behandelt werden. Wenn die Herrin dem Sklaven erlaubt ihre Körperflüssigkeiten zu empfangen, muss der Sklave sicherstellen, dass nichts verloren geht.
 
10) Die Herrin kann über den Sklaven nach freiem Ermessen verfügen. Dieses Recht ist nicht übertragbar auf Dritte.
 
11) Der Sklave darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn seine Herrin befiehlt es.
 
12) Der Sklave hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, wie es sich für einen Sklaven gehört. Er wird seine Herrin mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat der Sklave hinter seiner Herrin zurückzustehen.
 
13) Die Herrin kann den Sklaven für Verfehlungen nach ihrem Ermessen bestrafen. Der Sklave hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.
 
14) Der Sklave hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber er erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf seine Behandlung haben müssen. Außerdem weiß er, dass seine Herrin, wenn sie sich durch seine Laute gestört fühlt, ihn knebeln, oder ihn auf andere Weise zum Schweigen bringen kann.
 
15) Der Sklave hat auf alle ihm gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.
 
16) Der Sklave hat seine Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung seiner Herrin zu warten.
 
17) Der Sklave hat sehr sorgsam mit seinem Körper umzugehen, d. h. er wird seinen Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen.
 
18) Der Sklave verpflichtet sich, alle seine persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Er übernimmt die Wertvorstellungen seiner Herrin und wird versuchen, diese so gut es ihm möglich ist nachzuleben.
 
19) Der Sklave wird sich mit allen Kräften bemühen, seiner Herrin perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die seine Herrin von ihm erwartet.
 
20) Ist der Sklave mit der Herrin in einem Raum bittet er sie um Erlaubnis, wenn er den Raum verlassen will. Er hat hierbei den Grund zu nennen und wohin er gehen möchte. Die Entscheidung der Herrin hat er abzuwarten.
 
21) Der Sklave hat die Herrin jederzeit in jeder Weise nach ihren Wünschen zu bedienen.
 
22) Wenn die Herrin zu ihrem Sklaven spricht, hat der Sklave aufmerksam zu sein, und seinen Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.
 
23) Der Sklave spricht nur wenn er angesprochen wird oder die Herrin ihm die Erlaubnis dafür erteilt oder um Informationen zu erfragen. Er beginnt und beendet jeden Satz mit dem Zusatz "Herrin". Er wird auch in Gegenwart Dritter nur sprechen wenn er die Erlaubnis von der Herrin dafür hat. Sofern die Herrin ein „normales“ Gespräch mit dem Sklaven wünscht, wird sie ihm das gesondert mitteilen.
 
24) Soweit die Herrin nichts anderes anordnet, wird der Sklave zu Füßen der Herrin sitzen.
 
25) Die Herrin schützt die Gesundheit des Sklaven nach bestem Wissen und Gewissen.
 
26) Alle Aktivitäten der Herrin, die das Leben des Sklaven in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, sind unzulässig und tabu!
 
27) Die Herrin wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit dem Sklaven besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.
 
28) Die Herrin garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit des Sklaven in der Öffentlichkeit zu wahren und ihn vor Dritten zu beschützen.
 
 
 
 
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.
 
 
Ort, Datum _____________________________________________
 
 
Unterschrift des Sklaven _______________________________
 
Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meines Sklaven, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für sein Wohlergehen, seine Erziehung und Perfektionierung zu einem demütigen, gehorsamen Sklaven. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung und werde meine Rechte nicht missbrauchen.
 
Ort, Datum _____________________________________________
 
Unterschrift der Herrin _________________________________
 
 
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